Alle Informationen zur Mitgliedschaft im CAG e.V.
Der Vorstand entscheidet über eine Mitgliedschaft grundsätzlich nach Vorstellung des Interessenten in der Vorstandsversammlung.
Eine Ablehnung ist ohne die Angabe von Gründen möglich.
Die ersten zwei Jahre gelten als Probejahr für Mitgliedsanwärter. Nach Ablauf des Probejahrs kann der Vorstand ohne Angabe von Gründen die weitere Mitgliedschaft verweigern. Den aktiven Mitgliedern und den Jugendlichen stehen nach Zahlung des Mitgliedsbeitrages alle beangelbaren Gewässer des CAG zur Verfügung.
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